Webinar der IDW Akademie

Künstlersozialabgabe - Bedeutung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Teil 2

Referent(en):
RA Wirtsch.-Jurist Dr. Florian Sperling
Datum:
02.02.2021 16:15 Uhr - 18:15 Uhr
Webinar IDW Akademie:
110,00 EUR + 19,00% MwSt.
Organisatorische Hinweise:
Die Anmeldung zu den Weblearning-Seminaren ist nur online möglich. Hierfür benötigt jeder Teilnehmer einen persönlichen Zugang über unsere Homepage. Sollten Sie noch keine persönlichen Login-Daten besitzen, registrieren Sie sich bitte auf dieser Seite.
Teilnahme am Weblearning:
Möglichkeit 1: Wir versenden ca. 90 Minuten vor Beginn der Veranstaltung einen Link, mit dem Sie direkt zum Weblarning gelangen. Der Zugang ist frühestens 30 Minuten vor dem Beginn der Veranstaltung möglich, vorher wird der Zugang nicht funktionieren.
Möglichkeit 2: Sie nutzen den Link in Ihrer Veranstaltungsbuchung unter dem Menü "Meine Buchungen". Dieser Link wird 30 Minuten vor Beginn aktiviert.

So nehmen Sie am Weblearning teil: Technische Hinweise, Datenschutz, weitere Informationen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie für den Zugang zu unseren Weblearnings immer die aktuelle Software von Adobe Connect nutzen. Gerne können Sie die notwendige Software direkt bei Adobe herunterladen und installieren.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die gesamte Veranstaltungsdauer nur dann bestätigt werden kann, wenn Sie dem Webinar von Anfang bis Ende beigewohnt haben. Sollten Sie den Chatraum zwischendurch oder vorzeitig verlassen, werden Ihnen nur die tatsächlich anwesenden Zeiten bestätigt.
Kurshinweise:
INHALTE
Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2015 wurden die Betriebsprüfungen im Bereich Künstlersozialabgabe drastisch verschärft. Seither werden bereits bei der Künstlersozialkasse (KSK) erfasste Unternehmen sowie Arbeitgeber mit mehr als 19 Beschäftigten zwingend mindestens alle vier Jahre im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung durch die DRV auch hinsichtlich der Künstlersozialabgabe mitgeprüft. Dadurch hat das Thema auch und gerade für Steuerberater*innen enorm an Bedeutung gewonnen. Da typischerweise im Bereich der Eigenwerbung künstlerische Leistungen von Selbständigen in Anspruch genommen werden (z. B. Webdesign), ist nahezu jedes Unternehmen in Deutschland abgabepflichtig.

Abgabepflichtige Unternehmen bzw. deren Berater müssen sicherstellen, dass
abgabepflichtige Entgelte korrekt erfasst und an die KSK gemeldet werden. Andernfalls drohen Nacherhebungen für (mindestens) die letzten fünf Jahre, Säumniszuschläge und ggf. Bußgelder.

Aufgrund der schwierigen und nicht immer trennscharf möglichen Abgrenzung zwischen künstlerischen und nicht-künstlerischen Leistungen können erhebliche (drohende) Nachforderungen der KSK auflaufen, welche bei Unternehmensbewertungen oder der Erstellung von Jahresabschlüssen relevant sind.

Insbesondere bei Verwertungsketten, Auslandssachverhalten, der Vermittlung künstlerischer Leistungen oder bei Zahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer können sich schwierige Abgrenzungsfragen ergeben, mit denen vor allem
Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen vertraut sein sollten, die Medienunternehmen (Verlage, Filmproduzenten, PR- u. Werbeagenturen etc.) beraten.

Dabei darf nicht übersehen werden, dass sich der Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer bei einer Beratung im KSVG haftungsrechtlich "auf dünnem Eis" bewegt.

Das Seminar "Künstlersozialabgabe - Bedeutung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Teil 2" beschäftigt sich mit künstlersozialversicherungsrechtlichen Sonderfällen und behandelt die Frage der Haftung und Vertretungsbefugnis von Steuerberatern. Vertiefte Kenntnisse im KSVG werden vorausgesetzt; der vorherige Besuch des ersten Teils des Seminars wird dringend empfohlen.

SONDERFÄLLE
- Abgabepflicht für Geschäftsführergehälter bei GmbH, UG etc.
- Auslandssachverhalte
- Verwertungsketten
- Influencermarketing
- Vermittlung künstlerischer Leistungen

Für Auskünfte steht Ihnen Frau Sandra Jachmann zur Verfügung:
E-Mail: jachmann@idw-akademie.de
Telefon: 0211 4561-133

Bitte loggen Sie sich zuerst ein, wenn Sie sich zu einer Veranstaltung anmelden möchten!